Alte oder neue Zulage: lohnt sich der Wechsel?
Ob dir die neue Zulage mehr bringt, hängt vor allem an drei Dingen: deinem Eigenbeitrag, deinen Kindern und deiner Steuer. Wer einen mittleren Beitrag zahlt, bekommt neu meist mehr Zulage; bei hohem Einkommen ohne Kinder ist die Förderung mit Steuer neu nicht unbedingt höher, weil das an einer offenen Gesetzesfrage hängt; wer wenig verdient, Kinder hat und nur einen kleinen Mindesteigenbeitrag zahlt, fährt mit der alten Zulage oft besser. Weil der Wechsel nach bisherigem Stand endgültig ist, zählt die Förderung insgesamt, also Zulage und Steuer, und auch, wie sich dein Leben in den nächsten Jahren ändert.
Der Rechner stellt alt und neu nebeneinander, mit Zulage und geschätzter Steuerersparnis. Die Steuer rechnet er vorsichtig: Die Zulage zählt im Höchstbetrag mit. Gehen die Lesarten des Gesetzes auseinander, zeigt er für die Förderung im ersten Jahr eine Spanne. Bist du angestellt und Pflichtmitglied eines Versorgungswerks statt in der Rentenversicherung und wählst „angestellt“, rechnet er dir die alte Zulage zu, die dir nach den Quellen nicht zusteht (mehr auf der Seite Bin ich förderberechtigt?).
So rechnet die alte Zulage
Die Zulage ist Geld vom Staat auf deinen Vertrag. Nach altem Recht ist sie fest:
- Grundzulage: 175 € im Jahr.
- Kinderzulage: je Kind mit Kindergeld 300 €, wenn das Kind ab 2008 geboren ist, sonst 185 €.
- Bedingung: Die volle Zulage gibt es nur mit dem Mindesteigenbeitrag. Das sind 4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr (bei Angestellten in etwa das Bruttogehalt, auf das Rentenbeiträge gezahlt wurden), höchstens 2.100 €, abzüglich deiner Zulagen. Mindestens zahlst du den Sockelbetrag von 60 €. Zahlst du weniger, wird die Zulage im selben Verhältnis gekürzt.
Wichtig ist der Abzug der Zulagen: Wer wenig verdient und mehrere Kinder hat, kommt oft mit dem Sockelbetrag aus und bekommt trotzdem alle Zulagen.
So rechnet die neue Zulage
Nach neuem Recht wächst die Zulage mit dem, was du selbst einzahlst:
- Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro.
- Für den Teil darüber bis 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro.
- Höchstens sind das 540 € Grundzulage.
- Je Kind mit Kindergeld kommen 100 % deines Eigenbeitrags dazu, höchstens 300 € je Kind. Nach Lesart des Finanzministeriums (laut Zusammenfassung der BMF-FAQ) wird dabei jedes Kind am selben Eigenbeitrag gemessen.
- Unter 120 € im Jahr gibt es laut Sekundärquellen keine Zulage, auch keine anteilige.
Ein Vergleichspunkt: Ab 350 € Eigenbeitrag erreicht die neue Grundzulage die alte von 175 €, darüber liegt sie höher. Bei kleineren Beiträgen ist die alte Grundzulage höher, sofern du den alten Mindesteigenbeitrag erreichst.
Die Steuer gehört dazu
Riester-Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen. Nach altem Recht bis 2.100 € im Jahr, Zulage eingerechnet. Das Finanzamt prüft dann, ob dir der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage, und gibt dir das Höhere. Das heißt Günstigerprüfung. Für Menschen mit höherem Einkommen ist die Steuer oft wichtiger als die Zulage.
Nach neuem Recht liegt der Höchstbetrag laut Sekundärquellen bei 1.800 €.
Wer neu eher mehr bekommt
Nach diesen Annahmen bringt die neue Zulage eher mehr, wenn
- du einen mittleren Eigenbeitrag zahlst (bei hohem Einkommen siehe den nächsten Abschnitt),
- dein Kind vor 2008 geboren ist und noch Kindergeld bekommt (alt gibt es dafür nur 185 €),
- du selbstständig bist und nach altem Recht gar nicht gefördert wirst (siehe Selbstständig gefördert sparen).
Wer die alte Zulage eher behält
Die alte Zulage passt eher, wenn du wenig verdienst und deshalb nur einen kleinen Mindesteigenbeitrag zahlst. Das gilt besonders mit Kindern. Ein Beispiel ohne Zahlen: Eine Mutter mit geringem Einkommen und mehreren jüngeren Kindern zahlt nur den Sockelbetrag und bekommt alle Zulagen. Nach neuem Recht bekäme sie für diesen Beitrag gar nichts, weil er unter dem neuen Mindestbeitrag liegt. Um neu gleich viel zu bekommen, müsste sie ein Vielfaches einzahlen. Stiftung Warentest weist auf genau diese Gruppe hin.
Wo es knapp ist
Bei Menschen mit hohem Einkommen ohne Kinder, die den Höchstbetrag ausschöpfen, kann die Förderung mit Steuer neu niedriger oder höher sein als alt. Das hängt an der offenen Frage zum Sonderausgabenabzug. Unsere Regeln lassen dann das Bleiben vorn (im Zweifel weniger tun). Wer bei der alten Zulage bleibt, kann nach bisherigem Stand später noch wechseln.
Was das Ergebnis kippen kann
Dein Ergebnis gilt für heute. Drei Dinge verändern es oft:
- Dein Einkommen steigt. Dann steigt nach altem Recht der Mindesteigenbeitrag, und die neue Zulage wird attraktiver.
- Ein Kind bekommt kein Kindergeld mehr. Dann fällt seine Kinderzulage weg, alt wie neu.
- Ein weiteres Kind kommt. Dann sinkt nach altem Recht dein Mindesteigenbeitrag, und die alte Zulage wird stärker.
Im Rechner kannst du Einkommen, Kinder und Beitrag ändern und sehen, wie sich das Ergebnis verschiebt.
Der Wechsel ist endgültig
Für die neue Zulage musst du nicht den Anbieter wechseln. Laut den Quellen gibst du deinem Anbieter eine formlose Erklärung ab, der Förderwechsel. Dein Vertrag bleibt mit seinen Bedingungen, wie er ist; nur die Förderung ändert sich.
Kurz gefragt
Wie wechsle ich zur neuen Zulage?
Nach den bisherigen Quellen mit einer formlosen Erklärung bei deinem Anbieter, schriftlich oder digital. Die Zustimmung des Anbieters brauchst du dafür nicht. Rechne vorher nach, denn zurück geht es nach heutigem Stand nicht.
Gilt der Wechsel für alle meine Verträge?
Laut Sekundärquellen ja. Du kannst nicht einen Vertrag mit alter und einen mit neuer Zulage führen. Das prüfen wir noch gegen den Gesetzestext.
Muss ich dafür den Anbieter wechseln?
Nein. Der Förderwechsel geht beim selben Anbieter, die Vertragsbedingungen bleiben. Ein Anbieterwechsel ist ein eigener Schritt, die Übertragung. Mehr dazu auf der Seite Riester behalten, wechseln oder neu anfangen.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Dann bleibt es bei der alten Zulage. Wichtig bleibt, jedes Jahr den Mindesteigenbeitrag zu zahlen, sonst wird die Zulage gekürzt.
Zählt nur die Zulage?
Nein. Verglichen wird die Förderung insgesamt: Zulage oder Steuerersparnis, je nachdem, was höher ist. Wer nur die Zulagen vergleicht, liegt bei höheren Einkommen oft daneben.
Weiter
Mit deinen eigenen Zahlen siehst du, welcher Weg bei dir vorn liegt.
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