Selbstständig: jetzt gefördert sparen
Ab dem 01.01.2027 können viele Selbstständige zum ersten Mal selbst staatlich gefördert fürs Alter sparen, auch ohne Pflicht zur Rentenversicherung. Nach den bisherigen Quellen gilt das, wenn du Einkünfte aus einem Gewerbe oder aus freiberuflicher Arbeit hast und dafür eine Steuererklärung abgibst; du bekommst dann im Altersvorsorgedepot dieselbe Zulage wie alle anderen, bis zu 540 € im Jahr plus Kinderzulage. Einige Bedingungen sind noch nicht gegen den Gesetzestext geprüft, deshalb trennt diese Seite klar, was feststeht und was offen ist.
Im Rechner ist der Status „selbstständig“ schon ausgewählt. Er zeigt dir die Zulage nach deinem Beitrag und, mit einem angenommenen Grenzsteuersatz, die Steuerersparnis. Dazu kommt eine Hochrechnung bis zur Rente in drei Szenarien. Die Altersgrenze, die Sekundärquellen nennen (jünger als 67 Jahre, siehe unten), kennt der Rechner noch nicht: Er rechnet die neue Zulage bis zu deinem Rentenbeginn, auch für Jahre ab diesem Alter.
Was sich für dich ändert
Bei Riester werden vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte gefördert. Selbstständige mit dieser Pflicht, zum Beispiel über die Künstlersozialkasse oder als Handwerker in den ersten Jahren, können schon heute riestern. Alle anderen Selbstständigen gehen leer aus, außer über einen geförderten Ehepartner (mittelbare Förderung).
Das ändert sich. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Kreis der Geförderten auf Selbstständige erweitert, die bisher wegen der fehlenden Pflichtversicherung nicht gefördert wurden. So steht es in den Berichten des Bundestags zum beschlossenen Gesetz.
Wer genau gefördert wird
Nach Sekundärquellen sind ab dem 01.01.2027 förderberechtigt:
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), also Gewerbetreibende,
- Selbstständige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG), also vor allem Freiberufler,
- jeweils mit der Bedingung, dass du für diese Einkünfte eine Steuererklärung abgibst und jünger als 67 Jahre bist.
Was es dir bringt
Die Zulage ist für dich dieselbe wie für Angestellte:
- ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr 50 Cent je Euro, bis 360 €,
- darüber 25 Cent je Euro, bis 1.800 €,
- höchstens 540 € Grundzulage,
- je Kind mit Kindergeld bis zu 300 €, nach Lesart des Finanzministeriums (laut Zusammenfassung der BMF-FAQ) für jedes Kind voll schon ab 300 € Eigenbeitrag. Ob diese Lesart gilt, ist noch offen (mehr auf der Seite Wie viel Zulage bekomme ich?).
Ein Beispiel ohne Zahlen: Mit einem Kind bekommst du bei 300 € Eigenbeitrag mehr Zulage, als du selbst einzahlst.
Die Steuer: Deine Beiträge kannst du laut Sekundärquellen bis 1.800 € im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt gibt dir das Höhere aus Zulage und Steuerersparnis. Bei gutem Gewinn kann die Steuerersparnis höher sein als die Zulage.
Was es nicht ist
Das Altersvorsorgedepot ist Geld für die Rente. Es ist bis dahin gebunden und taugt nicht als Puffer für schwache Monate. Es passt deshalb eher erst, wenn eine Rücklage für ein paar Monatsausgaben da ist, getrennt vom Vorsorgegeld.
Die geförderte Summe ist begrenzt. Für viele Selbstständige reicht sie allein nicht für die Rente. Für Beträge über der Fördergrenze gibt es die Basisrente als eigene Kategorie, nur zur Information.
Welche Kategorie passt
- Standarddepot: passt eher, wenn du wenig Zeit hast und nichts selbst auswählen willst. Die Kosten sind auf 1 % im Jahr gedeckelt.
- Freies Altersvorsorgedepot: passt eher, wenn du Fonds selbst auswählen willst. Kosten vergleichen, einen Deckel gibt es nicht.
- Garantieprodukt: passt eher, wenn dir Sicherheit wichtiger ist als Rendite.
Mehr dazu auf der Seite Altersvorsorgedepot 2027.
Wenn du schon einen Riester-Vertrag hast
Viele haben aus ihrer Zeit als Angestellte noch einen Riester-Vertrag. Bist du jetzt selbstständig und nicht mehr pflichtversichert, bekommst du dafür nach altem Recht keine Zulage mehr. Die bisher erhaltenen Zulagen behältst du, solange du nicht kündigst.
Ab dem 01.01.2027 kann es sich lohnen, diesen Vertrag wieder in die Förderung zu holen: über den Förderwechsel zur neuen Zulage oder über die Übertragung in ein Altersvorsorgedepot. Kündigen ist dagegen teuer, weil du dann alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlst (siehe Riester kündigen).
Kurz gefragt
Ich bin über die Künstlersozialkasse versichert. Betrifft mich das?
Du warst schon bei Riester förderberechtigt, weil du rentenversicherungspflichtig bist. Ab dem 01.01.2027 kannst du ebenso das Altersvorsorgedepot nutzen. Für dich ändert sich vor allem die Höhe der Zulage, aber nur mit einem Förderwechsel oder einem neuen Vertrag; ohne beides bleibt dein Riester-Vertrag bei der alten Zulage.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Nach den bisherigen Quellen ist die Steuererklärung für deine selbstständigen Einkünfte eine Bedingung für die Förderung. Was genau gilt, wenn du sie spät oder gar nicht abgibst, prüfen wir noch.
Was ist in einem Jahr mit Verlust?
Das ist noch offen. Die Höhe der Zulage hängt nach den bisherigen Quellen an deinem Eigenbeitrag, nicht am Einkommen. Ob du in einem Verlustjahr förderberechtigt bleibst, prüfen wir noch.
Altersvorsorgedepot oder Basisrente?
Das Altersvorsorgedepot fördert mit Zulagen schon kleine Beiträge stark. Für höhere Beträge gibt es die Basisrente als Kategorie, nur zur Information.
Kann ich als Selbstständiger noch 2026 riestern?
Nur wenn du rentenversicherungspflichtig bist oder über deinen Ehepartner gefördert wirst. Ohne Pflichtversicherung bleibt dir die Förderung bis zum 01.01.2027 verschlossen.
Weiter
Mit deinen eigenen Zahlen siehst du, was bei dir herauskommt.
Passende Fragen: