Riester-Zulage 2026 noch sichern
Die volle Riester-Zulage für 2026 bekommst du, wenn deine eigenen Beiträge im Jahr 2026 den Mindesteigenbeitrag erreichen; Beitragsjahr ist das Kalenderjahr, es endet am 31.12.2026. Der Mindesteigenbeitrag ist 4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen aus 2025, höchstens 2.100 €, abzüglich deiner Zulagen, mindestens aber 60 €. Zahlst du weniger, wird die Zulage im selben Verhältnis gekürzt; eine Lücke kannst du bis zum Jahresende oft noch mit einer Sonderzahlung schließen, wenn dein Anbieter sie annimmt.
Der Rechner zeigt dir, wie viel bis zum Jahresende noch fehlt und wie viel Zulage davon abhängt. Er rechnet im Browser, deine Angaben gehen nicht an uns. Bist du angestellt und Pflichtmitglied eines Versorgungswerks statt in der Rentenversicherung und wählst „angestellt“, rechnet er dir die alte Zulage zu, die dir nach den Quellen nicht zusteht (mehr auf der Seite Bin ich förderberechtigt?).
Warum sich der Blick lohnt
Viele Riester-Sparer bekommen weniger als die volle Zulage. Im Beitragsjahr 2018 erhielten nur 53,6 %3 der Zulagenempfänger ihre volle Zulage. Die durchschnittliche Grundzulage lag in einer Auswertung des Finanzministeriums bei 134,44 €4, obwohl die volle Grundzulage 175 € beträgt. Ein Grund kann ein zu kleiner Eigenbeitrag sein.
Das passiert leicht. Dein Mindesteigenbeitrag hängt am Einkommen des Vorjahres. Hast du mehr verdient als früher, reicht der alte Monatsbeitrag vielleicht nicht mehr. Hat sich die Zahl deiner Kinder mit Kindergeld geändert, ändert sich der Betrag ebenfalls.
So rechnest du deinen Mindesteigenbeitrag
Du brauchst dafür drei Zahlen und vier Schritte.
- Einnahmen 2025: Nimm deine beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr. Bei Angestellten ist das in etwa das Bruttogehalt, auf das Rentenbeiträge gezahlt wurden. Der Rechner nimmt dein Vorjahresbrutto als Näherung.
- Anteil nehmen: Davon 4 %, höchstens 2.100 €.
- Zulagen abziehen: Ziehe deine Zulagen für 2026 ab, also die Grundzulage von 175 € und je Kind mit Kindergeld 300 € (Kind geboren ab 2008) oder 185 € (früher geboren).
- Sockelbetrag beachten: Ist das Ergebnis kleiner als 60 €, gilt der Sockelbetrag.
Das Ergebnis ist dein Mindesteigenbeitrag für 2026. Vergleiche ihn mit dem, was du 2026 schon eingezahlt hast und bis Dezember noch einzahlen wirst. Was fehlt, ist deine Lücke.
Ein Beispiel ohne Zahlen: Wer gut verdient und keine Kinder hat, braucht einen recht hohen Eigenbeitrag. Wer wenig verdient und mehrere Kinder hat, kommt oft mit dem Sockelbetrag aus.
Wo du die Zahlen findest
- Was du 2025 eingezahlt und an Zulagen bekommen hast: in der jährlichen Mitteilung deines Anbieters (Bescheinigung nach § 92 EStG).
- Was du 2026 bisher eingezahlt hast: auf dem Kontoauszug, als Lastschrift mit dem Vermerk „Altersvorsorge“ oder „Riester“.
- Deine Einnahmen 2025: auf deinen Gehaltsabrechnungen aus dem Vorjahr; im Zweifel fragst du deinen Arbeitgeber.
Was eine Lücke kostet
Fehlt dir zum Beispiel ein Viertel des Mindesteigenbeitrags, bekommst du auch ein Viertel weniger Zulage. Die Kürzung trifft Grund- und Kinderzulage gleichermaßen. Deshalb kostet eine kleine Lücke Familien besonders viel.
Umgekehrt bringt dir ein Beitrag über dem Mindesteigenbeitrag keine höhere Zulage. Er kann sich trotzdem lohnen: Riester-Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen, bis 2.100 € im Jahr, Zulage eingerechnet. Das Finanzamt gibt dir dann das Höhere aus Zulage und Steuerersparnis.
Weitere Stolpersteine
- Dauerzulageantrag: Mit diesem Antrag beantragt dein Anbieter die Zulage jedes Jahr für dich. Fehlt er, musst du selbst daran denken.
- Antragsfrist: Ohne Dauerzulageantrag musst du die Zulage innerhalb der gesetzlichen Antragsfrist nach dem Ende des Beitragsjahres beantragen. Danach verfällt der Anspruch.
- Kinderzulage beim richtigen Elternteil: Bei verheirateten Eltern geht sie nach altem Recht grundsätzlich an die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann sie der Vater bekommen.
- Ehepartner mit eigenem Vertrag: Wer nur über den Partner gefördert wird (mittelbar förderberechtigt), muss für 2026 selbst mindestens 60 € im Jahr einzahlen. Ab 2027 sind es im neuen Recht laut Sekundärquellen 120 €.
- Änderungen im Beruf: Wer zum Beispiel selbstständig wird und nicht mehr rentenversicherungspflichtig ist, verliert nach altem Recht die eigene Förderung. Den Vertrag dann lieber ruhen lassen als kündigen.
Und ab 2027?
Für das Beitragsjahr 2026 gilt noch das alte Recht. Nach bisherigem Stand zählt, was du jetzt nachzahlst, für die alte Zulage 2026, auch wenn du ab dem 01.01.2027 etwas an deinem Vertrag änderst.
Ob für dich ab dann die alte oder die neue Zulage besser passt, steht auf der Seite Alte oder neue Zulage.
Kurz gefragt
Bis wann muss das Geld eingezahlt sein?
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Für 2026 zählen also Beiträge, die im Jahr 2026 gezahlt werden, spätestens am 31.12.2026. Bis wann eine Sonderzahlung beim Anbieter eingehen muss, sagt dir dein Anbieter.
Was zählt als Vorjahreseinkommen?
Bei Angestellten die beitragspflichtigen Einnahmen in der Rentenversicherung aus 2025, nicht das zu versteuernde Einkommen. Für Beamte und andere Gruppen gelten eigene Regeln; im Zweifel weiß es dein Anbieter.
Ich habe die Lücke nicht rechtzeitig geschlossen. Ist die Zulage weg?
Nicht ganz. Die Zulage wird gekürzt, im Verhältnis von dem, was du gezahlt hast, zum Mindesteigenbeitrag. Für das nächste Jahr kannst du deinen Beitrag anpassen.
Ich zahle schon lange denselben Betrag. Muss ich trotzdem prüfen?
Ein Blick einmal im Jahr hilft. Der Mindesteigenbeitrag ändert sich mit deinem Einkommen und mit deinen Kindern. Ein höheres Gehalt kann einen bisher passenden Beitrag zu klein machen.
Kann ich auch zu viel einzahlen?
Mehr als der Mindesteigenbeitrag bringt keine höhere Zulage. Bis zum Höchstbetrag von 2.100 € kann sich der Steuerabzug lohnen. Ob das für dich so ist, zeigt der Rechner.
Weiter
Mit deinen eigenen Zahlen siehst du, welcher Weg bei dir vorn liegt.
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