Methodik
So rechnet der Rechner, und hier steht auch, was er vereinfacht. Die gesetzlichen Werte stehen mit Fundstelle und Prüfstand auf der Parameterseite, ebenso alle Annahmen; Renditen und die Kosten des Depots lassen sich im Rechner ändern. Gerechnet wird in deinem Browser; deine Eingaben in den Rechner gehen nicht an uns.
Regeln: kernsatz-regeln v1.0-entwurf
Was verglichen wird
Mit Riester-Vertrag: Bleiben (der Vertrag läuft mit alter Förderung weiter) gegen Wechseln (das Guthaben wird ins Altersvorsorgedepot übertragen, neue Förderung). Ohne Vertrag: Altersvorsorgedepot gegen ein ETF-Depot ohne Förderung. Den Förderwechsel im bestehenden Vertrag und das Ruhenlassen rechnen wir noch nicht eigens.
Hochrechnung
- Jahr für Jahr ab 2027 bis zum Rentenbeginn, in ganzen Cent. Einkommen, Beitrag und Steuertarif bleiben dabei gleich.
- Beiträge und Zulage fließen übers Jahr verteilt ein und bekommen im Jahr der Einzahlung eine halbe Jahresrendite. Kosten werden auf den mittleren Bestand des Jahres berechnet.
- Drei Szenarien für die Marktrendite vor Kosten: 2 %, 5 %, 7 %. Das sind Annahmen, keine Prognose; eine Quelle dafür legen wir noch fest.
- Riester-Verträge legen wegen der Beitragsgarantie einen Teil sicher an. Wir nehmen an: am Markt sind bei klassischen Versicherungen 0 %, bei fondsgebundenen 50 %, bei Fondssparplänen 70 %, bei Banksparplänen 0 %; der Rest bringt 1 %, 2 %, 3 % je Szenario. Klassische Versicherungen rechnen wir mindestens mit dem höchstens zulässigen Rechnungszins ihres Abschlussjahrs. Das Altersvorsorgedepot liegt ganz am Markt. Diese Annahmen sind noch ohne Quelle.
Förderung
- Zulagen nach altem und neuem Recht, Jahr für Jahr, gutgeschrieben im Jahr der Einzahlung (in Wirklichkeit meist erst im Folgejahr). Ein Kind zählt bis zu dem Jahr vor seinem 18. Geburtstag; alle Kinder ordnen wir der rechnenden Person zu.
- Steuer: Wie das Finanzamt prüfen wir, ob Zulage oder Steuerersparnis höher ist (Günstigerprüfung). Die Ersparnis rechnen wir als Unterschied der Einkommensteuer mit und ohne Abzug, nach dem Tarif 2026 für Alleinstehende, mit einem genäherten zu versteuernden Einkommen (pauschale Sozialabgaben und Pauschbeträge). Selbstständigen rechnen wir mit einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 %.
- Die Steuererstattung geht aufs Konto, nicht in den Vertrag. Wir zählen sie bis zur Rente zusammen, ohne Zinsen, und rechnen sie in beiden Wegen gleich ein.
Offene Gesetzesfragen
- Kinderzulage: Das Ergebnis nennen wir in der Lesart, die eine Zusammenfassung der FAQ des Finanzministeriums nahelegt (noch nicht am Gesetzestext geprüft). Weicht die vorsichtige Lesart um mindestens 500 € ab, nennen wir auch sie. Für den Wechsel verlangen wir einen klaren Vorteil in beiden.
- Steuerabzug: Wir rechnen immer mit der vorsichtigeren Lesart (die Zulage zählt im Höchstbetrag mit). Die andere geht nur in die Spanne der Förderung im ersten Jahr ein (Regeln Z1 bis Z4).
Regeln für das Ergebnis
Die Regeln entscheiden, welcher Weg im Ergebnis steht, welche Gründe wir nennen und wann wir keinen Vergleich rechnen. Partner, Vergütungen oder Klickdaten kennen sie nicht.
- V0
- Wohn-Riester oder geplanter Hauskauf, Scheidung mit Versorgungsausgleich, Erwerbsminderung, Rentenbeginn spätestens 2027: kein Vergleich, Verweis auf persönliche Beratung.
- Grundsatz 4
- Fehlen Guthaben, Effektivkosten oder ein gültiges Abschlussjahr, rechnen wir keinen Vergleich.
- Grundsatz 5
- Der Wechsel ist endgültig. Er steht nur im Ergebnis, wenn er im mittleren Szenario um mindestens 500 € vorn liegt und außerdem entweder die Förderung neu klar besser ist (Z1, Z2) oder er in jedem Szenario und in beiden Lesarten der Kinderzulage um mindestens 500 € vorn liegt. Sonst steht dort Bleiben, mit Begründung.
- fast gleich
- Liegen beide Wege am Ende im mittleren Szenario weniger als 500 € auseinander, gilt mit Riester-Vertrag: im Zweifel weniger tun, also Bleiben. Ohne Vertrag nennen wir den Weg, der knapp vorn liegt; ob die Regel auch dort gelten soll, ist noch offen.
- Z1
- Nach altem Recht nicht förderberechtigt, nach neuem schon: Förderung gibt es nur neu.
- Z2
- Neu bringt im ersten Jahr in allen Lesarten mindestens 50 € mehr Förderung.
- Z3
- Neu bringt im ersten Jahr in allen Lesarten mindestens 25 € weniger Förderung.
- Z4
- Sonst: Der Unterschied ist klein oder hängt an einer offenen Gesetzesfrage; wir zeigen die Spanne.
- Z7
- Steht der Wechsel im Ergebnis, weisen wir darauf hin, dass er nach bisherigem Stand endgültig ist und für alle Riester-Verträge gilt.
- M1
- Ist der Vertrag noch jung, ziehen wir die höchstens zulässigen Wechselkosten ab (die tatsächlichen können niedriger sein) und nennen das Jahr, ab dem sie entfallen.
- V2
- Bis zur Rente weniger als 5 Jahre: Hinweis, dass ein Wechsel wenig Zeit hat, sich zu lohnen.
- V3
- Klassische Versicherung aus einem Abschlussjahr, in dem ein Garantiezins von 2,25 % oder mehr erlaubt war: Hinweis, dass diese Garantie beim Wechsel verloren geht. Den Garantiezins der Police selbst kennen wir nicht.
- Kündigen
- Bei jedem Ergebnis mit Riester-Vertrag zeigen wir, was Kündigen mindestens kosten würde.
- K1
- Was es kippen würde: in welchem Szenario oder welcher Lesart ein anderer Weg vorn läge.
Gründe: Den Vorsprung im mittleren Szenario zerlegen wir in Förderung, Kosten, Anlage und Wechselkosten. Dazu rechnen wir vom alten Weg aus Schritt für Schritt die Werte des neuen Wegs ein. Die Teile ergeben zusammen genau den Vorsprung.
Was nicht eingerechnet ist
- Steuer bei der Auszahlung: Das Altersvorsorgedepot wird später voll besteuert, ein ETF-Depot ohne Förderung nur auf Gewinne, und dort fallen schon in der Ansparphase Abgeltungsteuer und Vorabpauschale an. Wir rechnen beides nicht. Ohne Riester-Vertrag ist der Vergleich dadurch eher zugunsten des Altersvorsorgedepots gerechnet.
- Rentenfaktoren und die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn.
- Inflation: Alle Beträge sind nominal.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; Splitting für Verheiratete.
- Beamte rechnen wir wie Angestellte, also auch mit einem Rentenversicherungsbeitrag, den sie nicht zahlen.
- Berufseinsteigerbonus; die Kinderzulage im Jahr des 18. Geburtstags und darüber hinaus (etwa in Ausbildung); die Aufteilung der Kinderzulage zwischen den Eltern.
- Mittelbar Förderberechtigte und weitere Status wie Minijob, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.
- Ruhenlassen und Förderwechsel ohne Übertragung.
- Unter „Warum“ zeigen wir die drei größten Teile der Zerlegung; die Aufteilung hängt von der Reihenfolge der Rechenschritte ab, die Summe nicht.
Schriften
Die Seite nutzt die Schriften Newsreader, Schibsted Grotesk und Geist Mono. Sie stehen unter der SIL Open Font License 1.1 und liegen bei uns so, wie Google Fonts sie für lateinische Schrift ausliefert, also als Teilmenge; dein Browser lädt sie von dieser Seite, nicht von Google. Die Lizenztexte stehen auf der Seite Schriften und Lizenzen.
Änderungen
- 07.10.2026: kernsatz-regeln v1.0-entwurf, erster Entwurf.
- 27.10.2026: Abschnitt zu den Schriften.