Vorschau · Noch keiner der 49 Werte ist gegen den Gesetzestext geprüft

Parameter

Hier stehen die gesetzlichen Werte, mit denen der Rechner und die Inhaltsseiten arbeiten, mit Fundstelle, Quelle und Prüfstand. Werte, die noch nicht gegen den Gesetzestext geprüft sind, sind als solche markiert. Alle Daten, auch die Koeffizienten des Steuertarifs, gibt es maschinenlesbar als parameter.json. Noch nicht als Parameter geführt sind das Alter, bis zu dem Kinder zählen, und das erste Jahr mit Riester-Verträgen.

Beitragsjahr 2026

Version 2026.1-entwurf

WertHöheFundstellePrüfstand
Grundzulage (altes Recht)
alt.grundzulage
175 €§ 84 EStG [prüfen]
Suchergebnisse LBS, ms-aktuell
Sekundärquelle, ungeprüft
Kinderzulage für Kinder vor dem Stichjahr
alt.kinderzulage_vor_stichjahr
185 €§ 85 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Kinderzulage für Kinder ab dem Stichjahr
alt.kinderzulage_ab_stichjahr
300 €§ 85 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Stichjahr Kinderzulage
alt.kinder_stichjahr
2008§ 85 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Berufseinsteigerbonus (altes Recht) (derzeit nicht verwendet: Bonus wird noch nicht abgefragt)
alt.berufseinsteigerbonus
200 €§ 84 Satz 2 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Mindesteigenbeitrag: Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen
alt.meb_quote
4 %§ 86 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Mindesteigenbeitrag: Höchstbetrag
alt.meb_hoechst
2.100 €§ 86 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Sockelbetrag
alt.sockelbetrag
60 €§ 86 Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Sonderausgabenabzug: Höchstbetrag (altes Recht)
alt.sonderausgaben_hoechst
2.100 €§ 10a Abs. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Einkommensteuertarif
steuer.tarif
Tarifformel § 32a EStG (Koeffizienten in der JSON-Datei)§ 32a Abs. 1 EStG 2026 [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Näherung: Rentenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmeranteil)
naeherung.rv_satz
9,3 %Arbeitnehmeranteil RV [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Näherung: Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
naeherung.kv_pv_satz
10,8 %Arbeitnehmeranteil KV/PV, Näherung [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
naeherung.bbg_rv
101.400 €Sozialversicherungsrechengrößen 2026 [prüfen]
02-zulagenrechner.md 3.3
Sekundärquelle, ungeprüft
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
naeherung.bbg_kv
69.750 €Sozialversicherungsrechengrößen 2026 [prüfen]
02-zulagenrechner.md 3.3
Sekundärquelle, ungeprüft
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
naeherung.werbungskosten_pausch
1.230 €§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Sonderausgaben-Pauschbetrag
naeherung.sonderausgaben_pausch
36 €§ 10c EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (derzeit nicht verwendet: Alleinerziehende werden noch nicht abgefragt)
naeherung.entlastungsbetrag
4.260 €§ 24b Abs. 2 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Entlastungsbetrag je weiteres Kind (derzeit nicht verwendet: Alleinerziehende werden noch nicht abgefragt)
naeherung.entlastung_weiteres_kind
240 €§ 24b Abs. 2 EStG [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Letzter Beitragstag für das Beitragsjahr 2026
alt.letzter_beitragstag
31.12.2026§ 88 EStG, Beitragsjahr = Kalenderjahr [prüfen]
Recherche, Fachpresse
Sekundärquelle, ungeprüft
Letzter Tag für neue Riester-Verträge (altes Recht)
alt.letzter_abschluss
31.12.2026AltVRefG, Bestandsschutz für Riester-Verträge mit Abschluss bis 31.12.2026 [prüfen]
Sekundärquellen laut research_notes/Vorsorgeampel Reform Recht und Markt/riester_bestand_wechsel.md (Allianz, Handelsblatt, BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge) und reform_altersvorsorgedepot.md; ob alte Riester-Verträge nach dem 31.12.2026 noch neu abgeschlossen werden können, ist laut Recherche nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Sekundärquelle, ungeprüft
Höchstrechnungszins nach Abschlussjahr
rv.hoechstrechnungszins
ab 2002: 3,25 % · ab 2004: 2,75 % · ab 2007: 2,25 % · ab 2012: 1,75 % · ab 2015: 1,25 % · ab 2017: 0,9 % · ab 2022: 0,25 % · ab 2025: 1 %§ 2 Abs. 1 DeckRV in der jeweils geltenden Fassung [prüfen]
research_notes/…/riester_bestand_wechsel.md (Tabelle Höchstrechnungszins): Wikipedia „Höchstrechnungszins“, DAV „Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung“, Handelsblatt (0,25 % ab 2022), DEMV und Clark (1 % ab 2025)
Sekundärquelle, ungeprüft
Frühester Auszahlungsbeginn (altes Recht, Verträge ab dem Stichjahr), Alter
alt.auszahlung_ab_alter
62§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG [prüfen]
gegen-hartz.de, buerger-geld.org (research_notes/Vorsorgeampel Reform Recht und Markt/reform_altersvorsorgedepot.md, Abschnitt Bestandsverträge); docs/02: bestätigt für „ab 62“ [prüfen]; Sekundärzitat: „Bestandsverträge genießen vollen Bestandsschutz und laufen mit den bisherigen Konditionen weiter – inklusive Zulagen und Auszahlungsrecht ab 62.“
Sekundärquelle, ungeprüft
Frühester Auszahlungsbeginn (altes Recht, Verträge vor dem Stichjahr), Alter
alt.auszahlung_ab_alter_vor_stichjahr
60§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG a. F. [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft (docs/02 Abschnitt 2, docs/01 Abschnitt 4: „ab 60 bei Verträgen vor 2012“) [prüfen]
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Stichjahr frühester Auszahlungsbeginn (Abschlussjahr)
alt.auszahlung_stichjahr
2012§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG, Übergangsregel [prüfen]
Trainingswissen, nicht live geprüft (docs/02 Abschnitt 2: „ab 62 (Verträge ab 2012), ab 60 (ältere)“) [prüfen]
ungeprüft, ohne belastbare Quelle
Mindestbeitrag des mittelbar geförderten Ehepartners (altes Recht) (nicht im Rechner, nur im Text der Seiten „Riester-Zulage 2026 sichern“ und „Bin ich förderberechtigt?“)
alt.mittelbar_mindestbeitrag
60 €§ 79 Satz 2 EStG [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): EStH 2024, Anhang 1a (BMF), laut Suchwerkzeug. Recherche B (03.11.2026): NWB-Datenbank zu § 79 EStG (bisher 60 €). Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
der nicht unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte Altersvorsorgebeiträge i. H. v. mindestens 60 € auf seinen Altersvorsorgevertrag geleistet hat
Sekundärquelle, ungeprüft
Teilkapital zu Beginn der Auszahlung: höchstens (altes Recht) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Auszahlung“)
alt.teilkapital_quote
30 %§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG, Teilkapital zu Beginn der Auszahlungsphase [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): DRV Riester-Portal „So funktioniert die Auszahlung“; laut einer Quelle (Raisin) bei Abschluss vor 2005 höchstens 20 % [prüfen]. Recherche B (03.11.2026): AltZertG (Fassung bis 2026) laut Suchauszug. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Zu Beginn Ihrer Auszahlungsphase können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann in die lebenslange Riester-Rente.
Sekundärquelle, ungeprüft

Beitragsjahr 2027

Version 2027.2-entwurf

WertHöheFundstellePrüfstand
Mindestbeitrag (neues Recht)
neu.mindesteigenbeitrag
120 €§ 86 EStG n. F. [prüfen]
vorsorgedepot-lotse.de; finanzen.net; BMF-FAQ
Sekundärquelle, ungeprüft
Grundzulage Stufe 1: Satz
neu.stufe1_satz
50 %§ 84 EStG n. F. [prüfen]
hib Kurzmeldung 1157838, Haufe, BMF-FAQ (Zusammenfassungen)
Sekundärquelle, ungeprüft
Grundzulage Stufe 1: bis Eigenbeitrag
neu.stufe1_bis
360 €§ 84 EStG n. F. [prüfen]
hib Kurzmeldung 1157838, Haufe, BMF-FAQ (Zusammenfassungen)
Sekundärquelle, ungeprüft
Grundzulage Stufe 2: Satz
neu.stufe2_satz
25 %§ 84 EStG n. F. [prüfen]
hib Kurzmeldung 1157838, Haufe, BMF-FAQ (Zusammenfassungen)
Sekundärquelle, ungeprüft
Grundzulage Stufe 2: bis Eigenbeitrag
neu.stufe2_bis
1.800 €§ 84 EStG n. F. [prüfen]
hib Kurzmeldung 1157838, Haufe, BMF-FAQ (Zusammenfassungen)
Sekundärquelle, ungeprüft
Kinderzulage: Satz
neu.kinderzulage_satz
100 %§ 85 EStG n. F. [prüfen]
BMF-FAQ, finanzen.net
Sekundärquelle, ungeprüft
Kinderzulage: Höchstbetrag je Kind
neu.kinderzulage_hoechst
300 €§ 85 EStG n. F. [prüfen]
BMF-FAQ, finanzen.net
Sekundärquelle, ungeprüft
Berufseinsteigerbonus (neues Recht) (nicht im Rechner, Bonus wird noch nicht abgefragt; nur im Text der Seiten „Altersvorsorgedepot 2027“ und „Wie viel Zulage bekomme ich?“)
neu.berufseinsteigerbonus
200 €§ 84 EStG n. F. [prüfen]
diefinanzchecker, finanzen.net
Sekundärquelle, ungeprüft
Sonderausgabenabzug: Höchstbetrag (neues Recht)
neu.sonderausgaben_hoechst
1.800 €§ 10a EStG n. F. [prüfen]
stock3, vorsorgedepot-lotse
Sekundärquelle, ungeprüft
Wechselkosten des alten Anbieters: höchstens
neu.wechselkosten_hoechst
150 €AltZertG n. F. [prüfen]
Fachpresse
Sekundärquelle, ungeprüft
Wechselkosten: Vertragsalter in Jahren
neu.wechselkosten_jahre
5AltZertG n. F. [prüfen]
Fachpresse
Sekundärquelle, ungeprüft
Start der neuen Produkte
neu.produktstart
01.01.2027AltVRefG, Inkrafttreten [prüfen]
BGBl. 2026 I Nr. 156 laut Recherche
Sekundärquelle, ungeprüft
Kostendeckel Standarddepot (Effektivkosten)
neu.kostendeckel_standard
1 %AltZertG n. F., Standarddepot, Effektivkosten [prüfen]
Fachpresse laut Recherche: DAS INVESTMENT, Vorsorgedepot-Lotse, Biallo (1,0 % Effektivkosten p. a., nur Standarddepot)
Sekundärquelle, ungeprüft
Frühester Auszahlungsbeginn (neues Recht), Alter
neu.auszahlung_ab_alter
65AltZertG n. F., Auszahlungsphase [prüfen]
Allianz, iShares, Vorsorgedepot-Lotse, vorsorgereform.de, rentendepot.net (research_notes/Vorsorgeampel Reform Recht und Markt/reform_altersvorsorgedepot.md, Abschnitt Auszahlung) [prüfen]; Sekundärzitat: „Die Auszahlungsphase startet frühestens mit 65 Jahren; der Beginn kann auf Wunsch nach hinten verschoben werden, spätestens auf das 70. Lebensjahr.“
Sekundärquelle, ungeprüft
Kündigungsfrist für die Übertragung (zum Quartalsende; gilt nach den Quellen auch schon für Riester-Verträge) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Riester übertragen“)
neu.uebertragung_kuendigungsfrist
3 Monate§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG (auch i. d. F. ab 01.01.2027) [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): DRV-Literatursystem, § 1 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027, nur umschrieben; DRV Riester-Portal „Anbieter- oder Tarifwechsel“. Recherche B (03.11.2026): gesetze-im-internet.de § 1 AltZertG (Fassung bis 2026) und BZSt-Kommentar AltZertG 06/2024, laut neues-altersvorsorgedepot.de gleiche Frist für Altverträge. Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase zu kündigen
Sekundärquelle, ungeprüft
Garantieprodukt: höhere Garantiestufe (Anteil der Beiträge) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Standarddepot, freies Depot oder Garantie?“)
neu.garantie_hoch
100 %AltZertG n. F., Garantieprodukt, Beitragsgarantie [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, DRV „Altersvorsorgereformgesetz“, hib/Bundestag KW 13. Recherche B (03.11.2026): Haufe, akademie-fuer-finanzberatung.de, dasinvestment.com, ishares.com, transparent-beraten.de. Offen in beiden: ob die Zulagen in die Garantie zählen. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Am Ende der Ansparphase stehen mindestens 100 Prozent beziehungsweise 80 Prozent der eingezahlten Beiträge für Auszahlungsplan oder Rente zur Verfügung.
Sekundärquelle, ungeprüft
Garantieprodukt: niedrigere Garantiestufe (Anteil der Beiträge) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Standarddepot, freies Depot oder Garantie?“)
neu.garantie_niedrig
80 %AltZertG n. F., Garantieprodukt, Beitragsgarantie [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, DRV „Altersvorsorgereformgesetz“, hib/Bundestag KW 13. Recherche B (03.11.2026): Haufe, akademie-fuer-finanzberatung.de, dasinvestment.com, ishares.com, transparent-beraten.de. Offen in beiden: ob die Zulagen in die Garantie zählen. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Am Ende der Ansparphase stehen mindestens 100 Prozent beziehungsweise 80 Prozent der eingezahlten Beiträge für Auszahlungsplan oder Rente zur Verfügung.
Sekundärquelle, ungeprüft
Mindestbeitrag des mittelbar geförderten Ehepartners (neues Recht) (nicht im Rechner, nur im Text der Seiten „Riester-Zulage 2026 sichern“ und „Bin ich förderberechtigt?“)
neu.mittelbar_mindestbeitrag
120 €§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des AltVRefG (BGBl. 2026 I Nr. 156) [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): BGBl. 2026 I Nr. 156 laut Suchwerkzeug; BMF-FAQ (120 € für den Partner). Recherche B (03.11.2026): NWB-Datenbank zu § 79 EStG, Änderung durch das Gesetz vom 26.05.2026. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]. Recherche A gibt den Änderungsbefehl abweichend wieder: „Die Angabe „60 Euro“ wird durch „120 Euro“ ersetzt.“ [prüfen].
In Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe „60 Euro“ durch die Angabe „120 Euro“ ersetzt.
Sekundärquelle, ungeprüft
Spätester Auszahlungsbeginn (neues Recht), Alter (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Auszahlung“)
neu.auszahlung_spaetestens_alter
70§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027 [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): DRV-Literatursystem, § 1 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027, umschrieben. Recherche B (03.11.2026): BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Auszug. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung des 65. Lebensjahres, der spätmöglichste Beginn der Auszahlungsphase die Vollendung des 70. Lebensjahres.
Sekundärquelle, ungeprüft
Auszahlungsplan läuft mindestens bis zum Alter (neues Recht) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Auszahlung“)
neu.auszahlplan_bis_alter
85§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027 [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): DRV-Literatursystem, § 1 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027 (sinngemäß „darf frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden“); Zitat aus BT-Drs. 21/4088 (Entwurf). Recherche B (03.11.2026): BMF-FAQ und BMF-Pressemitteilung vom 17.12.2025, Auszüge (Umschreibung siehe unten). Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]. Das Zitat stammt aus der Zielbeschreibung des Entwurfs (BT-Drs. 21/4088, laut Recherche A) und ist mehrdeutig, denn das 85. Lebensjahr beginnt mit 84. Recherche B umschreibt die Regel nach der BMF-FAQ als „bis mindestens zur Vollendung des 85. Lebensjahres“; das ist kein Zitat [prüfen].
als lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Teilkapitalverrentung
Sekundärquelle, ungeprüft
Teilkapital zu Beginn der Auszahlung: höchstens (neues Recht) (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Auszahlung“)
neu.teilkapital_quote
30 %§ 1 Abs. 1 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027, Teilkapital zu Beginn der Auszahlungsphase [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): DRV-Literatursystem, § 1 AltZertG i. d. F. ab 01.01.2027 (sinngemäß). Recherche B (03.11.2026): AltZertG (Fassung bis 2026) und BMF/Ratgeber, „alt und neu“, Fassung ab 2027 nicht gesehen. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]. Das Zitat ist laut Recherche A sinngemäß, nicht wörtlich [prüfen].
bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen
Sekundärquelle, ungeprüft
Grenze der Kleinbetragsrente: Anteil an der monatlichen Bezugsgröße (nicht im Rechner, nur im Text der Seite „Auszahlung“)
neu.kleinbetragsrente_quote
1,5 %§ 93 Abs. 3 EStG i. d. F. des AltVRefG, Anteil an der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) [prüfen]
Recherche A (03.11.2026): dejure § 93 EStG („in Kraft getreten am 30.05.2026“), ihre-vorsorge, deutschland-rechner. Recherche B (03.11.2026): DRV-Antwort im Forum ihre-vorsorge.de, Ratgeber; ab wann der Wert gilt, ist dort strittig (seit 30.05.2026 oder erst bei Rentenbeginn ab 2027). Vorher 1 % der monatlichen Bezugsgröße. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]
Die Grenze liegt seit dem 30.05.2026 bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also bei 59,33 Euro Monatsrente.
Sekundärquelle, ungeprüft
Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht: förderberechtigt, solange jünger als (Alter) (nicht im Rechner, nur im Text der Seiten „Altersvorsorgedepot 2027“, „Selbstständig: jetzt gefördert sparen“ und „Bin ich förderberechtigt?“)
neu.selbststaendige_hoechstalter
67§ 10a Abs. 1 EStG n. F., Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht („67. Lebensjahr noch nicht vollendet“; Satzstelle unbestätigt) [prüfen]
Recherche A (03.11.2026, 11.1.12): Ratgeber (cash-online, Madame Moneypenny, Gründerfinanz); eine dejure-Zusammenfassung nennt eine Grenze von 67 in § 10a Abs. 1 und 6 EStG. Recherche B (03.11.2026, 11.14): § 10a Abs. 1 EStG n. F. laut iww.de und transparent-beraten.de. Offen in B: ob die Grenze nur für die neuen Gruppen gilt oder allgemein. Zitat aus einem Suchauszug (Sekundärquelle), nicht am Gesetzestext geprüft [prüfen]. Recherche A gibt einen Ratgeber so wieder: „Ab dem 01.01.2027 können Selbständige unter 67 ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen“.
Steuerpflichtige, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbständiger Arbeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG) erzielen
Sekundärquelle, ungeprüft

Annahmen

Das sind keine gesetzlichen Werte, sondern Annahmen für die Hochrechnung. Renditen und die Kosten des Depots lassen sich im Rechner ändern, die übrigen stehen nur hier. Mehr dazu in der Methodik.

Marktrendite vor Kosten (schwach · mittel · stark)2 % · 5 % · 7 %
Rendite sicher angelegter Teile vor Kosten1 % · 2 % · 3 %
Anteil am Markt: klassische Versicherung · fondsgebunden · Fondssparplan · Banksparplan0 % · 50 % · 70 % · 0 %
Kosten Altersvorsorgedepot0,4 %
Kosten ETF-Depot ohne Förderung0,2 %
Grenzsteuersatz Selbstständige30 %
Kinder zählen bis zum Jahr vor dem18. Geburtstag

Die Anteile am Markt und die sichere Rendite sind Annahmen ohne Quelle und werden noch geprüft.