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Riester kündigen? Warum das fast immer teuer ist

Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das Geld auszahlen lässt, muss alle erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen, und auf die Erträge fallen Steuern an. Das Gesetz nennt das schädliche Verwendung, und nach einigen Jahren Laufzeit geht es oft um mehrere tausend Euro. Fast immer gibt es eine günstigere Alternative: den Vertrag ruhen lassen, ihn ab dem 01.01.2027 übertragen oder ihn mit der passenden Zulage weiter besparen.

Rückzahlung und Alternativen durchrechnenGerechnet wird in deinem Browser. Deine Angaben gehen nicht an uns.

Der Rechner zeigt dir bei jedem Ergebnis, was dich Kündigen mindestens kosten würde (die bisherigen Zulagen); Steuervorteile und Steuer auf Erträge kommen dazu. Daneben stehen Bleiben und Übertragen (im Rechner „Wechseln“), in Euro, nach deinen Angaben. Das Ruhenlassen rechnet der Rechner nicht eigens durch. Bist du angestellt und Pflichtmitglied eines Versorgungswerks statt in der Rentenversicherung und wählst „angestellt“, rechnet er dir die alte Zulage zu, die dir nach den Quellen nicht zusteht (mehr auf der Seite Bin ich förderberechtigt?).

Was beim Kündigen passiert

Kündigst du ohne Übertragung in einen anderen geförderten Vertrag, gilt das als schädliche Verwendung (§ 93 EStG). Dann musst du zurückzahlen:

Ein Rechenbeispiel aus der Fachpresse: Eine Sparerin hat seit vielen Jahren einen Fondssparplan und ein Guthaben von 21.000 €3. Darin stecken rund 4.200 €3 Zulagen, dazu kommen 2.800 €3 Steuervorteile. Würde sie kündigen, hätte sie laut dieser Rechnung rund 7.300 €3 weniger. Das ist etwa ein Drittel ihres Guthabens.

Wie viel es bei dir wäre, steht zum großen Teil in der jährlichen Mitteilung deines Anbieters (Bescheinigung nach § 92 EStG): Dort findest du die Summe der Zulagen bis heute und dein aktuelles Guthaben. Die Steuervorteile rechnet der Rechner nicht mit; sie kommen zu seinem Betrag dazu. Du findest sie in deinen Steuerbescheiden.

Die Alternative: ruhen lassen

Ruhen lassen heißt: Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Du zahlst nichts mehr ein, das Guthaben bleibt angelegt, und alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben dir. Zurückzahlen musst du nichts. Zur Rente bekommst du das Guthaben nach den Regeln deines Vertrags ausgezahlt.

Die Verbraucherzentrale nennt Kündigen die schlechteste Möglichkeit und rät eher dazu, den Vertrag ruhen zu lassen. Sie weist auch auf die Garantie hin: Selbst wenn dein Vertrag gerade im Minus steht, müssen zu Beginn der Rente mindestens deine eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen.

Ruhende Verträge sind häufig. Das Arbeitsministerium schätzt, dass ein Fünftel bis knapp ein Viertel5 aller Riester-Verträge nicht mehr bespart wird.

Die Alternative: übertragen

Ab dem 01.01.2027 kannst du dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Das ist keine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, ab dann gilt das neue Recht. In den ersten 5 Vertragsjahren darf der alte Anbieter höchstens 150 € verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos.

Bedenke, was du dabei aufgibst, etwa einen hohen Garantiezins in älteren Versicherungen. Mehr dazu auf der Seite Riester behalten, wechseln oder neu anfangen.

Die Alternative: weiter besparen

Wenn dich der Beitrag drückt, musst du nicht ganz aufhören. Nach altem Recht reicht für die volle Zulage der Mindesteigenbeitrag: 4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (bei Angestellten in etwa das Bruttogehalt, auf das Rentenbeiträge gezahlt wurden), höchstens 2.100 €, abzüglich deiner Zulagen. Mindestens zahlst du den Sockelbetrag von 60 € im Jahr. Bei kleinem Einkommen und mit Kindern ist das oft sehr wenig. Ab dem 01.01.2027 kannst du nach bisherigem Stand auch die neue Zulage wählen; welche besser passt, zeigt die Seite Alte oder neue Zulage.

Sonderfälle

Bei Wohn-Riester, einer Scheidung oder einer Erwerbsminderung gelten eigene Regeln. Bei einer Scheidung zum Beispiel ist die Aufteilung im Versorgungsausgleich (dabei werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge zwischen beiden aufgeteilt) keine schädliche Verwendung. In solchen Fällen reicht eine allgemeine Rechnung nicht; der Rechner verweist dann auf Beratung.

Was du als Nächstes tun kannst

Bevor du irgendetwas unterschreibst, helfen diese Schritte. An den Beratungsverweisen verdienen wir nichts.

Kurz gefragt

Muss ich wirklich auch die Steuervorteile zurückzahlen?

Ja. Neben den Zulagen fordert das Finanzamt auch die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug zurück, soweit sie über die Zulage hinausging. Dazu werden die Erträge versteuert.

Mein Vertrag ist im Minus. Ist Kündigen dann nicht besser?

Meist nicht. Zu Beginn der Rente müssen mindestens deine eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen. Beim Kündigen gibt es diese Garantie nicht, und die Rückzahlung kommt noch dazu.

Kann ich einen ruhenden Vertrag später wieder bespielen?

Bei vielen Verträgen ja; frag deinen Anbieter, wie das bei deinem Vertrag geht. Wer später wieder einzahlt und förderberechtigt ist, bekommt dafür auch wieder Zulagen.

Ich brauche das Geld jetzt. Was dann?

Dann lohnt sich ein genauer Blick, denn nach der Rückzahlung bleibt oft deutlich weniger übrig, als das Guthaben vermuten lässt. Dein Anbieter kann dir sagen, wie viel nach der Rückforderung ausgezahlt würde. Eine Beratungsstelle kann mit dir durchgehen, ob es einen anderen Weg gibt.

Weiter

Mit deinen eigenen Zahlen siehst du, welcher Weg bei dir vorn liegt.

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