Auszahlung: ab wann, wie, mit wie viel Steuer?
Aus einem Altersvorsorgedepot bekommst du nach den Quellen frühestens mit 65 Geld, und spätestens mit 70 beginnt die Auszahlung; ein Riester-Vertrag zahlt frühestens mit 62, bei Abschluss vor 2012 mit 60. Du wählst zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der im neuen Recht mindestens bis zum Alter von 85 läuft, und zu Beginn kannst du bis zu 30 % des Kapitals auf einmal nehmen. Was aus geförderten Beiträgen samt Zulagen und Erträgen ausgezahlt wird, ist voll steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz im Jahr der Auszahlung.
Der Rechner zeigt dir, wie viel Vermögen und Zulagen bis zu deinem Rentenbeginn zusammenkommen, in drei Szenarien; den Rentenbeginn stellst du unter „Annahmen ändern“ ein. Wie viel du daraus im Monat bekommst und wie viel Steuer auf die Auszahlung fällt, rechnet er nicht. Vorbelegt ist „kein Riester-Vertrag“, weil die neuen Regeln für jedes Altersvorsorgedepot gelten; mit Riester-Vertrag kannst du das im Rechner umstellen.
Ab wann du an das Geld kommst
Altersvorsorgedepot: Die Auszahlung beginnt nach den Quellen frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Dazwischen wählst du den Zeitpunkt. Laut Sekundärquellen geht es auch früher, wenn du vorher schon eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehst.
Riester-Vertrag: Er zahlt nach seinen bisherigen Regeln, frühestens mit 62. Wurde er vor 2012 abgeschlossen, frühestens mit 60. Überträgst du ihn in ein Altersvorsorgedepot, gilt danach das Mindestalter des neuen Rechts (siehe Riester übertragen).
Vorher kommst du an das geförderte Geld nur mit Verlust: Wer vor dem Rentenalter entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Gesetz nennt das schädliche Verwendung (mehr auf der Seite Riester kündigen).
Wie ausgezahlt wird
Du hast zwei Formen zur Wahl, und am Anfang kannst du einen Teil auf einmal nehmen.
- Lebenslange Rente (Leibrente): Du bekommst bis zum Lebensende jeden Monat einen Betrag, auch wenn du sehr alt wirst. Mit dem Tod enden die Zahlungen; vererben lässt sich eine Leibrente nicht.
- Auszahlungsplan: Dein Kapital bleibt angelegt und wird in Raten ausgezahlt. Im neuen Recht läuft der Plan mindestens bis zum Alter von 85. Danach musst du den Rest laut Sekundärquellen nicht mehr in eine Rente umwandeln. Was beim Tod noch übrig ist, lässt sich vererben.
- Teilkapital: Zu Beginn der Auszahlung kannst du bis zu 30 % des Kapitals auf einmal nehmen, ohne Verlust der Förderung. Bei Riester sind es ebenfalls bis zu 30 %; der Rest fließt dort in eine lebenslange Rente.
Welche Form passt, hängt vor allem daran, wie wichtig dir ein sicheres Einkommen bis ins hohe Alter ist und ob du etwas vererben willst. Die Leibrente schützt davor, dass das Geld zu früh aufgebraucht ist. Der Auszahlungsplan lässt dir mehr Kontrolle, aber das Geld bleibt angelegt und kann schwanken.
Kleine Renten
Ist deine Rente sehr klein, darf der Anbieter sie dir auf einmal auszahlen. Das heißt Kleinbetragsrente und ist keine schädliche Verwendung. Die Grenze liegt nach den Quellen bei 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße; das ist eine Rechengröße der Sozialversicherung, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Vor der Reform lag die Grenze niedriger.
Die Steuer
Die Förderung wirkt in der Ansparphase: Zulagen und Steuervorteil gibt es beim Einzahlen. Im Alter wird dafür besteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG).
- Aus geförderten Beiträgen: Alles, was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf ausgezahlt wird, ist voll steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz. Das gilt bei Riester wie im Altersvorsorgedepot.
- Teilkapital: Der Betrag, den du auf einmal nimmst, wird nach den Quellen im Jahr der Auszahlung voll besteuert. In diesem Jahr kann dein Steuersatz dadurch steigen.
- Aus ungeförderten Beiträgen: Zahlst du mehr ein, als gefördert wird, stammt dieser Teil aus versteuertem Geld. Besteuert werden dann nach den Quellen nur die Erträge.
Sonderfälle
Bei Wohn-Riester gelten für die Auszahlung und die Steuer eigene Regeln. Auch bei einer Scheidung oder einer Erwerbsminderung reicht eine allgemeine Rechnung nicht. Der Rechner verweist in solchen Fällen auf Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Kurz gefragt
Kann ich früher an mein Geld?
Nur mit Verlust. Wer vor dem Rentenalter entnimmt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück. Eine Ausnahme gibt es laut Sekundärquellen, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehst.
Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen?
Nein, gefördert nur bis zu 30 % zu Beginn. Ausnahme ist eine sehr kleine Rente, die der Anbieter ganz auszahlen darf.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Beim Auszahlungsplan lässt sich der Rest vererben, eine Leibrente endet mit dem Tod. Ob und was deine Erben dabei an Förderung zurückzahlen müssen, prüfen wir noch.
Muss ich auf meine Riester-Rente Steuern zahlen?
Ja, auf den Teil aus geförderten Beiträgen samt Zulagen und Erträgen, mit deinem persönlichen Steuersatz. Wie viel das ist, hängt an deinem Einkommen im Alter.
Kann ich den Beginn hinausschieben?
Im Altersvorsorgedepot nach den Quellen bis zum Alter von 70. Bei Riester hängt es an deinem Vertrag; frag deinen Anbieter.
Weiter
Mit deinen eigenen Zahlen siehst du, wie viel bis zur Rente zusammenkommt.
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